AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle mit uns, der Firma Solectric GmbH – Ubstadter Str. 23 – D-76698 Ubstadt-Weiher, erschlossenen Verträge über den Erwerb und die Lieferung von Ware und sonstigen Leistungen, gleich ob diese elektronisch über den Webshop unter der Internetadresse www.solectric.de oder offline abgeschlossen werden. Hiervon eingeschlossen sind auch alle späteren Geschäfte. Dies gilt auch für den Fall, dass wir uns nicht ausdrücklich hierauf berufen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung vorliegt. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Hiervon abweichende und / oder entgegenstehende Bedingungen unserer Kunden werden von uns nicht anerkannt, wenn wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Auch in der Bezugnahme auf ein Schreiben eines Kunden, welches dessen Geschäftsbedingungen enthält, liegt keine Zustimmung unsererseits zur deren Geltung. Vertragssprachen sind ausschließlich Deutsch und Englisch.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen i.S.d. § 14 Abs. 1 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB ist ausgeschlossen.
§ 2 Vertragsschluss
Die auf unserer Internetseite www.solectric.de sowie auf anderen Medien einsehbaren Angebote sind freibleibend und stellen kein verbindliches Angebot unsererseits auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr ist darin ein grundsätzlich unverbindliches Angebot an die Kunden zu verstehen, die Ware bei uns zu bestellen.
Sie haben neben der telefonischen Bestellung (07251-93693-0), der schriftlichen Bestellung und der Bestellung per E-Mail (info@solectric.de) auch die Möglichkeit, sich ein Nutzerkonto auf unserer Internetseite anzulegen und sich damit als Kunde zu unserem Handelssystem registrieren zu lassen. Bestellungen können sie dann direkt über das Warenkorbsystem unseres Online-Shops vornehmen.
Bestellungen bei uns sowie die Teilnahme an unserem Online-Handelssystem sind ausschließlich Unternehmern vorbehalten. Verbraucher sind hiervon ausgeschlossen (vgl. § 1 Ziffer 3). Die Freischaltung erfolgt nach einer dahingehenden Prüfung durch uns. Die Unternehmereigenschaft weisen Sie uns auf Aufforderung durch die Vorlage hierzu geeigneter Dokumente nach.
Mit Ihrer Bestellung geben Sie ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit uns ab, welches von uns für das Zustandekommen des Vertrages ausdrücklich angenommen werden muss.
Bei Bestellungen über unseren Online-Shop erhalten Sie von uns eine automatisch generierte E-Mail, mit welcher Ihnen der Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt wird. Diese E-Mail stellt noch keine Annahme Ihres Angebots dar. Ein Vertrag mit uns kommt dadurch nicht zustande.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihr Angebot durch eine ausdrückliche Erklärung Ihnen gegenüber annehmen oder die Ware ohne eine solche Erklärung an Sie versenden.
§ 3 Vertragsgegenstand und Selbstliefervorbehalt
Der Vertragsgegenstand und der Umfang der von uns zu erbringenden Leistung / Lieferung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, wie sie zum Zeitpunkt der Bestellung aus unserem Angebot ersichtlich ist. Unsere Leistungsbeschreibung legt die Eigenschaften des Liefergegenstandes / der Leistung umfassend fest. Insbesondere enthalten öffentliche Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers, deren Gehilfen oder Dritter (Z.B. Darstellungen von Produkteigenschaften in der Öffentlichkeit) keine diese Leistungsbeschreibung ergänzenden oder verändernden Beschreibungen des Vertragsgegenstandes.
Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir werden Sie über die Nichtverfügbarkeit des Vertragsgegenstandes informieren und Ihnen im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
§ 4 Preise
Es gelten jeweils die Preise zu dem Zeitpunkt Ihrer Bestellung. Ein Anspruch darauf, die Waren oder Leistungen zu einem früher oder später geltenden, günstigeren Preis zu erhalten, besteht nicht. Soweit eine Preisreduzierung von uns im Einzelfall dennoch Berücksichtigung findet, geschieht dies aus reiner Kulanz und ohne rechtliche Verpflichtung, insbesondere auch in Bezug zu späteren Bestellungen. Die auf unseren Produktseiten genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie im Falle des Versendungskaufs zuzüglich der jeweils anfallenden Versandkosten.
§ 5 Lieferbedingungen
Die Lieferung der Ware erfolgt auf Ihren Wunsch von unserem Lager an die von Ihnen genannte Adresse, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Eine Lieferung an Packstationen ist ausgeschlossen. Die Lieferzeit wird in der Auftragsbestätigung angegeben. Sollte Hersteller unvorhersehbar mit der Lieferung in Verzug kommen, sind wir ebenfalls berechtigt den Liefertermin der Auftragsbestätigung zu ändern. Teillieferungen unsererseits sind zulässig, soweit dies für Sie zumutbar ist.
Unsere Leistungspflicht beschränkt sich bis zur Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen auf den in unserem Lager verfügbaren Vorrat von Liefergegenständen desselben Typs und derselben Bezeichnung. Eine darüberhinausgehende Beschaffungspflicht besteht für uns nicht. Insbesondere sind wir nicht dazu verpflichtet, dieselbe Ware beim Vorlieferanten nachzubestellen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes geht mit der Übergabe durch uns an das Transportunternehmen, den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf Sie über.
§ 6 Zahlungsbedingungen und Verzug
Die Zahlung erfolgt wahlweise auf Rechnung oder per Vorkasse.
a) Zahlung nach Rechnung: Kunden mit Hauptsitz innerhalb Deutschlands können die Zahlungsart „Zahlung nach Rechnung“ wählen, wenn sie nach einer individuellen Kreditwürdigkeitsprüfung von dieser Zahlungsbeginnt die Lieferfrist (§ 5) mit dem Vertragsschluss (§ 2). Die Rechnung ist in diesem Fall in vollem Umfang bei Lieferung der Ware zur Zahlung fällig. Sie kommen ohne weitere Erklärung von uns 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit Sie noch nicht gezahlt haben.
b) Vorkasse: Wenn Sie per Vorkasse zahlen, erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung mit der Angabe des zu zahlenden Betrages und unseren Bankdaten. Die Lieferfrist (§ 5) beginnt mit der Gutschrift Ihrer Zahlung auf unserem Konto. Geraten Sie mit der Zahlung in Verzug, sind Sie zu Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Zudem haben wir einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale für den Verzugsschaden in Höhe von 40 EUR. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten, wobei in diesem Falle die vorgenannte Pauschale in Abzug zu bringen ist. Sie können die Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung nur dann im Wege der Aufrechnung vornehmen, wenn Ihre Gegenansprüche entweder rechtskräftig festgestellt wurden oder von uns unbestritten bzw. anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind Sie nur insofern befugt, als Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Im Falle von Mängeln steht Ihnen ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft. Sie sind nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn Sie fällige Zahlungen nicht geleistet haben.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen Sie aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche in unserem Eigentum. Es ist Ihnen gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubilden („Verarbeitung“). Im Falle der Verbindung und Vermischung des Liefergegenstandes erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Soweit wir demnach Eigentum oder Miteigentum erlangen, verwahren Sie den Liefergegenstand oder die Neuware für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware treten Sie uns hiermit Ihren Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen Ihren Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab, ohne dass es noch einer weiteren Erklärung bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung ist der Höhe nach begrenzt durch den Betrag, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der und zustehende Forderungsteil ist vorrangig zu befriedigen.
Verbinden Sie den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken, so treten Sie uns auch Ihre Forderung ab, die Ihnen als Vergütung für die Verbindung zusteht, ohne dass es hierfür einer weiteren Erklärung bedarf. Die Abtretung ist begrenzt durch die Höhe des Betrages, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Bis auf Widerruf sind Sie zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung befugt. Sie verpflichten sich dazu, auf die abgetretene Forderung geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an uns weiterzuleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohender Zahlungsunfähigkeit sind wir berechtigt, die Ihnen erteilte Einziehungsbefugnis zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretene Forderung verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch Sie gegenüber Ihren Abnehmern verlangen.
Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses haben Sie uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen Ihre Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist Ihnen eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter haben Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an uns erfolgt. Sie haben mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass er erst mit dieser Zahlung Eigentum daran erwirbt.
Bei Pflichtverletzungen Ihrerseits, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung dazu berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder, erforderlichenfalls nach Fristsetzung, vom Vertrag mit Ihnen zurückzutreten. Sie sind zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes oder der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
Soweit der realisierbare Wert aller sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, werden wir auf Ihren Wunsch einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 8 Mängelansprüche / Gewährleistung
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit des Liefergegenstandes. Sie sind verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab dem Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Wahrung dieser Frist reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt ebenso für später festgestellte Mängel ab dem Zeitpunkt von deren Erkennbarkeit. Verletzen Sie Ihre Untersuchungsund Rügepflicht, so ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung steht in jedem Fall uns zu. Das Verlangen auf Nacherfüllung muss schriftlich erfolgen. Uns ist eine Frist für die Nacherfüllung von 10 Werktagen einzuräumen.
Ist die Lieferung nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht Ihnen das Recht zu, zu mindern oder nach Ihrer Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Die Anwendung der §§ 478, 479 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt. Sie als Auftraggeber tragen die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferung an einen anderen Ort als Ihre Niederlassung verbracht wird, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Die Anwendung des § 478 BGB bleibt unberührt. Unbeschadet weitergehender Ansprüche haben Sie uns im Falle einer unberechtigten Mängelrüge die Aufwendungen zur Prüfung und, soweit verlangt, zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.
§ 9 Haftung
Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verzögerung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
Die Regelungen der vorstehenden Ziffern dieses Paragraphen gelten für alle Schadensersatzansprüche, insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung . Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug und Unmöglichkeit bestimmen sich nach Ziffer 4 dieses Paragraphen.
Bei Verzögerung und Unmöglichkeit der Leistung haften wir nach Ziffer 1 dieses Paragraphen. Außerhalb dieser Fälle wird unsere Haftung wegen Verzug und Unmöglichkeit der Leistung auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 20 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche Ihrerseits wegen Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung – auch nach Ablauf einer von Ihnen gesetzten Frist zur Leistung – sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt im Falle der Verzögerung der Leistung nicht bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Ihr Recht zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Ziff. 1 und 2 dieses Paragraphen aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 10 Verjährungsfristen
Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr.
Ziffer 1 gilt nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Diese Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren.
Die Verjährungsfristen nach Ziffer 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen, unabhängig von dem Rechtsgrund des Anspruchs. Die Verjährungsfristen nach Ziffer 1 und 3 gelten jedoch mit folgender Maßgabe:
a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben.
b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bzw. der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender – schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung, bei Werkleistungen mit der Abnahme.
Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche, die mit dem Mangel nicht im Zusammenhang stehen. Für die Verjährungsfrist gilt Ziffer 1.
Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 11 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Sofern Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen sind, ist allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Sitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, an Ihrem Hauptsitz zu klagen.
Auf das zwischen uns und Ihnen bestehende Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der des CISG („UN-Kaufrecht“).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.